Investitionsfinanzierung Die Investitionskosten von Krankenhäusern werden grundsätzlich von den Bundesländern finanziert. Defizite der Krankenhausversorgung könnten immer auf die Investitionsunwilligkeit der anderen Kassen geschoben werden, so dass durch die Akteursvielfalt auch der Rechtfertigungsdruck der einzelnen Krankenkassen vor den eigenen Versicherten sinken würde. Dabei sehen sie auch den Einfluss der politischen Entscheidungsträger in den Kommunen, die ähnlich wie bei Bundeswehrstandorten eine Reduzierung des Leistungsspektrums von Krankenhäusern oder deren Schließung den Verlust von Arbeitsplätzen befürchten und einen potentiellen Wirtschaftsfaktor. Mit der Folge, dass die Krankenhäuser die alternativ finanzieren, die Zinsen und Abschreibungen über zusätzliche Leistungen oder über zusätzliche Kosteneinsparungen decken müssen. Darin wird unter anderem vorgesehen, dass auf Bundesebene erarbeite Qualitätsstandards bei der Landesplanung der Krankenhäuser zwingend berücksichtigt werden müssen, um qualitativ nicht hinreichende Krankenhäuser nicht länger als Plankrankenhäuser weiter zu finanzieren. Darüber hinaus sind auch Zahl und Art der erbrachten Leistungen von Bedeutung.
Zum Verständnis dieses Wandels soll daher ein kurzer Rückblick auf die jüngeren Entwicklungen in der Krankenhausvergütung geworfen werden. Damit ist der Anteil der Krankenhausfinanzierung der Länder seit 1992 von 10 Prozent auf 3,5 Prozent gesunken. Lösungsansätze der Politik Die Bundesregierung will die Länder bei der Weiterentwicklung der Krankenhausplanung unterstützen. Welche Folgen hatte die Einführung von Diagnosis Related Groups im Jahr 2003? In den letzten 20 Jahren hat sich die Höhe der jährlich ausgereichten Fördermittel inflationsbereinigt halbiert. Das sind zum einen die laufenden Ausgaben bzw.
Welche Ziele werden mit der derzeitigen Form der Krankenhausvergütung verfolgt und welche Probleme bringt diese mit sich? Die Krankenkassen unterliegen also de facto einem Kontrahierungszwang mit den Plankrankenhäusern. Auf diese Weise wollte der Gesetzgeber die Anreize zur wirtschaftlichen Betriebsführung und zur Verkürzung der Verweildauer verstärken. Viele Investitionen müssen daher von Krankenhäusern selbst finanziert werden — von 2004 bis 2009 ist dieser Anteil von rund 33 Prozent auf 54 Prozent gestiegen. . Etwa drei Viertel der Behandlungskosten wurden nach wie vor mit tagesbezogenen Pflegesätzen vergütet, auch wenn deren Höhe teilweise stärker entsprechend dem jeweiligen Versorgungsaufwand differenziert wurde. Historische Entwicklung Von 1936 bis 1972 wurden die Krankenhauser in Deutschland 2 monistisch, d.
Markiert die sich aus diesem Leistungsvolumen ergebende Gesamtsumme eine fixe Ausgabenobergrenze, so ist dies gleichbedeutend mit einem Budget. Einer der wichtigsten Diskussionspunkte ist die Regelung der Investitionskosten der Krankenhäuser. Jedoch erfüllt die öffentliche Hand ihre Investitionsverpflichtungen nicht oder nur teilweise. Generell sei problematisch, dass ein Anreiz zur Kostensenkung geschaffen werde, ohne gleichzeitig Mechanismen für die Qualitätssicherung von Leistungen zu implementieren. Für den Fall einer Nichteinigung ist ein Schiedsstellenentscheid vorgesehen. Diese Leistungskomplexe sollten nun nach dem jeweils erforderlichen Aufwand vergütet werden. Letzteres wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt: Pauschalförderung in Nordrhein-Westfalen, antragsbezogene Förderung in Bayern oder die Finanzierung über ein zusätzliches Sondervermögen in Niedersachsen.
Betriebskosten Wenn Krankenhäuser im Rahmen der der Bundesländer in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden, dann sind die Krankenkassen zur Erstattung der Behandlungskosten in diesen Krankenhäusern verpflichtet. Bezogen auf den Krankenhaussektor kann das so weit gehen, dass der technische und infrastrukturelle Betrieb des Krankenhauses durch private Partner übernommen wird, während die öffentliche Hand weiterhin für die stationäre Krankenversorgung verantwortlich bleibt. Ein Patient in einem neuen Zimmer der Intensivstation der Charité Berlin: Krankenhäuser in Deutschland sind dual finanziert: Der Staat ist für die Kosten zuständig, die entstehen, um Krankenhauskapazitäten vorzuhalten. Ergänzt werden die Festsetzungen auf Bundesebene durch die , die von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Landeskrankenhausgesellschaften ausgehandelt werden. Bei der Kalkulation der Bewertungsrelationen von Fallpauschalen und Sonderentgelten wurden die Istleistungen und Istkosten für die jeweiligen Fallgruppen zugrunde gelegt.
Da die vielen unterschiedlichen Krankenkassen nicht in jedem Bundesland ein eigenes Krankenhaus betreiben können, müsste jedoch ein gemeinschaftliches Krankenhausfinanzierungssystem geschaffen werden. Diese Kosten werden aus den Steuermitteln getragen, die den einzelnen Bundesländern zustehen. Hierbei wird zwischen Pauschal- und Einzelförderung unterschieden. Krankenpflegeschulen nach § 2 Nr. Die Krankenkassen leisteten im laufenden Jahr Abschlagszahlungen in Form des vollpauschalierten tagesgleichen Pflegesatzes, dessen Höhe die zuständige Landesbehörde auf der Grundlage einer Pflegesatzvereinbarung zwischen dem Krankenhausträger und den Landesverbänden der Krankenkassen festsetzte.
Der Investitionsbedarf wird in Bezug zur optimalen Nutzung der Produktionskapazitäten im Krankenhaus gesetzt. Schließlich wurde auch darauf hingewiesen, dass Fallpauschalen und Sonderentgelte bei den Krankenhäusern eine Tendenz zur Spezialisierung auf solche Leistungen freisetzen würde. Bei einer retrospektiven Vergütung werden die dem Krankenhaus in einem Behandlungszeitraum entstandenen Kosten vom Finanzierungsträger erstattet Selbstkostendeckung. Problemaspekte bei der Finanzierung durch das Land Die Investitionsmittel, die die Länder zur Verfügung stellen, wurden in den letzten Jahren immer weniger. Wie in der ambulanten Versorgung auch lassen sich Fallpauschalen und tagesbezogene Pflegesätze in unterschiedlichen Varianten miteinander kombinieren.
Auch zukünftig wird sich die Lage der Bezuschussung von Krankenhausinvestitionen nicht verbessern, man denke nur an die ab 2020 auch für Bundesländer verpflichtende Schuldenbremse. Demnach können Bundesländer künftig wählen, ob sie weiterhin über die Einzel- und Pauschalförderung Krankenhäuser mit Investitionsmitteln fördern, oder ob sie auf ein neues System der leistungsorientierten Investitionsfinanzierung umsteigen. Vielmehr führt die Situation oft auch dazu, dass die Krankenhäuser unter Druck gesetzt werden, für eine hohe Auslastung zu sorgen und teure Behandlungsmethoden anzuwenden, um über die Krankenkassen den Betrieb trotz der Überkapazitäten finanzieren zu können. Allerdings wurde die Budgetierung durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen durchlöchert Simon 2000. Den Krankenkassen ist es unter bestimmten Umständen gestattet, mit Krankenhäusern, die nicht in einen Landeskrankenhausplan aufgenommen sind, einen Versorgungsvertrag abzuschließen § 108 Nr.
Modell 2: Die Bedarfsermittlung anhand zeitgemäßer Abschreibungswerte: Ausgangspunkt ist der Unternehmensneuwert eines Krankenhauses. Die laufenden Kosten der Krankenhäuser werden durch die Krankenkassen bezahlt. Im Gesundheitswesen mit seinen systemimmanenten Zielen der Gesundheitsvorsorge und der Krankheitsbehandlung kann dies zu Zielkonflikten führen. Die durchschnittliche Liegedauer eines Patienten wird mit der Kodierungsziffer der medizinischen Diagnostik multipliziert. Dies verleite zur vorzeitigen Entlassung oder Verlegung von Patientinnen und Patienten, zur Reduzierung des Umfangs und der Qualität von Leistungen, sofern damit eine Kostensenkung der Behandlung verbunden sei, und zur Verschiebung von Behandlungen, in manchen Fällen sogar zur Weigerung, Patientinnen oder Patienten aufzunehmen. Neben dem Monistischen Finanzierungssystem und der Dualen Finanzierung ist die Triale Finanzierung zu erwähnen, die auf drei Finanzierungssäulen steht, wobei neben Krankenkassen und Bundesländern ein extra Träger die Finanzierung mit trägt.
Ansonsten bleibt ihnen nur das Recht, gegen die Entscheidungen der Krankenhausplanung auf dem Rechtswege vorzugehen. Allerdings hat die medizinische Versorgung ein hohes Wählermobilisierungspotential, so dass politische Akteure zumindest ein Grundinteresse daran haben dürften, ein hohes Niveau der Krankenhausleistungen zu sichern. Bei Krankenhausleistungen schreibt der Gesetzgeber den Vertragsparteien die anzuwendende Vergütungsform unmittelbar vor, allerdings weist er ihnen Kompetenzen zur Ausgestaltung des Entgeltsystems zu — allein schon deshalb, weil staatliche Behörden damit überfordert wären. Betriebskosten und zum anderen die Investitionskosten. Dazu gehören alle Kosten eines Krankenhauses, die in Zusammenhang stehen mit der medizinischen und pflegerischen Behandlung der gesetzlich krankenversicherten Patienten, einschließlich Unterkunft und Verpflegung sowie die Gehälter der Mitarbeiter. Die Investitionskosten Instandhaltungen, Modernisierungen, Baumaßnahmen sind dagegen von den Bundesländern zu tragen, das heißt von deren Steuermitteln. Demzufolge entscheiden die Länder, wo ein Krankenhaus gebaut, erweitert oder geschlossen wird und finanzieren diese Investitionsmaßnahmen.